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Liebe Leserinnen und Leser,

die Ausrufung der Warnstufe nach der Corona-Verordnung verpflichtet uns leider dazu, nicht-immunisierten Erwachsenen ab heute, den 03.11.2021 den Zutritt zu unseren Räumen  nur nach Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises zu gestatten. Das heißt: Wenn Sie weder genesen noch geimpft sind, benötigen Sie für einen Besuch bei uns ab sofort einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Nur für die Rückgabe und Abholung von Medien ist keine Vorlage eines Testnachweises erforderlich.

Kinder, die noch nicht eingeschult sind, und ungeimpfte Schülerinnen und Schüler aller Schularten brauchen für einen Bibliotheksbesuch keinen Testnachweis.

Maskenpflicht, Abstandsgebot und die Pflicht zur Hinterlassung der Kontaktdaten gelten weiterhin.

Bitte denken Sie bei Ihren Bibliotheksbesuchen daran, ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mitzubringen!