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Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese trat heute, 23. Februar 2022, in Kraft und bringt weitere Lockerungen mit sich. Außerdem wird der Wechsel von der "Alarmstufe" zurück auf eine angepasste "Warnstufe“ vollzogen.

Entsprechend der neuen Verordnung ist auch der Zugang zum Rathaus der Gemeinde für Kundinnen und Kunden wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Das heißt, dass Kundinnen und Kunden das Sontheimer Rathaus  ohne Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, ihre Genesung oder einen aktuellen Schnelltest betreten können. Dies gilt nicht für die Ortsbücherei.

Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zugänglich.