Künftig reicht das Testergebnis statt einer Bescheinigung des Rathauses aus.
Für Personen, die sich Corona-bedingt in Absonderung bzw. Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen.
Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war.
Nicht mehr nötig ist daher eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig.
Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Ordnungsamt der Gemeinde ein Antrag auf Absonderungsbescheinigung beantragt werden.